Ambulante Behandlungspflege in Hamburg und Umgebung
Behandlungspflege als ambulante Pflege in Hamburg und Umgebung bietet professionelle medizinische Versorgung und Unterstützung direkt im häuslichen Umfeld. Mit qualifiziertem Personal und umfassendem Fachwissen ermöglicht sie Patienten eine komfortable und effektive Genesung zu Hause. Diese Form der Pflege gewährleistet individuelle Betreuung und trägt zur Steigerung des Wohlbefindens bei.
Was ist ambulante Behandlungspflege?
Eine ambulante Behandlungspflege ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) eine medizinische Leistung. Diese tritt ein, wenn Patienten zu Hause eine medizinische Versorgung benötigen, die durch eine ärztliche Verordnung genehmigt ist. Zu den medizinischen Leistungen in der Behandlungspflege gehören unter anderem die Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck- & Blutzuckermessung oder die Behandlung bei Dekubitus (Wundliegen).
Unsere Leistungen in der
ambulanten Behandlungspflege
Bei uns ist die Pflegeberatung einfach, professionell und kostenlos. Wir behandeln die persönlich besprochenen Inhalte zweifelsfrei vertraulich. Wir Beraten Sie hier ausgiebig zu den folgenden Punkten
- Überwiegender Kostenanteil für die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen.
- geregelt im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SBG V).
- ab dem 18. Lebensjahr geregelt nach (SGB V § 37 Abs.5)
- Prozente der Zuzahlung geregelt nach SGB V § 61
- Die gesetzliche Grundlage für die Belastungsgrenze wird nach SGB V § 62 geregelt.
Medizinische Versorgung im Rahmen der ambulanten Behandlungspflege
- Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Drainagen, Überprüfung und Versorgung
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheter, Versorgung
- Krankenbeobachtun
- Magensonde, Legen und Wechseln
- Medikamentengabe
- PEG-Sonden Versorgung
- Stoma Behandlung
- Trachealkanülen Management
- Venenkatheter (Port), Versorgung
- Verbände
- uvm.
Deshalb Intermed als Pflegedienst in Hamburg
- Unsere Beratung ist kompetent, sicher & kostenlos für Sie.
- Wir sind die Ansprechpartner für Sie und Ihre Angehörigen bei allen Fragen zur ambulanten Pflege.
- Unsere Beratung ist individuell und praxisnah zu Ihrer Situation.
- Unser Team unterstützt oder übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und Pflegekassen.
- Unsere Berater*innen sind hochqualifizierte Pflegefachkräfte*innen mit langjähriger Erfahrung aus der ambulanten Pflege.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam eine passende Pflegelösung für Sie zu finden.
Intermed Pflegedienst Hamburg Ihre zuverlässige Hilfe in der ambulanten Pflege
Viele Menschen möchten im Alter oder bei Erkrankungen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Die ambulante Pflege ermöglicht es, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause bleiben können und dennoch eine optimale Versorgung erhalten. Intermed Pflegedienst Hamburg bietet individuelle Pflegeleistungen an, die genau auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sind.
Pflegedienste spielen eine immer wichtigere Rolle in unserer Gesellschaft. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen und bieten gleichzeitig Entlastung für Angehörige. Intermed Pflegedienst Hamburg versteht sich als Partner für pflegebedürftige Menschen und deren Familien.
Wir als ambulanter Pflegedienst in Hamburg bietet eine umfangreiche Palette an Pflegeleistungen an. Von der Grundpflege über die Behandlungspflege bis hin zur Beratung und Schulung von Angehörigen – wir sind in allen Pflegebereichen für Sie da. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle Betreuung und eine hohe fachliche Kompetenz.
Neben der ambulanten Pflege bieten wir auch umfangreiche Informationen und Beratung an. Wir nehmen uns Zeit, um alle Fragen zu beantworten und individuelle Lösungen zu finden. Gerne informieren wir Sie auch über Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse.
Häufige Fragen und Antworten
zur ambulanten Behandlungspflege in Hamburg
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Es entstehen keine Kosten für Sie. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wirkt die Pflegeversicherung und übernimmt die Kosten der Pflegeberatung. Wir von Intermed Pflegedienst Hamburg rechnen den Betrag direkt mit der Pflegeversicherung ab, so entsteht kein Aufwand für Sie. Die Kosten mindern auch nicht Ihre Pflegesachleistungen bzw. Ihr Pflegegeld, da die Pflegeversicherung gesondert zahlt.
Eine Pflegeberatung ist nach §37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig durchgeführt, wenn eine pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Den Dienst einer Pflegeberatung erbringen zB Pflegedienste wie Intermed Pflegedienst GmbH.
Die Verordnung einer ambulanten Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt und Krankenkassen überprüfen, ob die Maßnahme notwendig ist. Zeitlich gelten folgende Regelungen:
- Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.
- Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinische Dienst eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).
Bei langanhaltenden Erkrankungen brauchen Patienten oft über einen weitaus längeren Zeitraum oder sogar eine unbefristete häusliche Behandlungspflege. Außerdem kann sie notwendig sein, damit eine geheilte Krankheit nicht wieder ausbricht, sich eine bestehende, langanhaltende Erkrankung nicht verschlimmert oder um Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Sicherungspflege kann auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden und umfasst die gleichen Maßnahmen wie die befristete Behandlungspflege. Die Sicherungspflege ist in § 37 Absatz 2 SGB V geregelt.
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an seinen ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privatversicherte gehen hier je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, aber auch von privaten Krankenkassen werden die Kosten in der Regel übernommen.
Ambulante Pflege in Hamburgs Bezirken:
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