Ambulante Verhinderungspflege in Hamburg und Umgebung
Was ist ambulante Verhinderungspflege?
Leistung:
Die ambulante Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Unterstützung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht von seinem Angehörigen versorgt werden kann, weil dieser zum Beispiel krank geworden ist oder eine Auszeit benötigt.
Anspruch:
Die ambulante Ersatzpflege kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst oder eine andere qualifizierte Person die Versorgung des Pflegebedürftigen und entlastet damit den pflegenden Angehörigen. Dabei werden alle notwendigen Aufgaben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung übernommen. Die Leistung der ambulanten Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Pflege bereits vorliegt. Der Anspruch auf Verhinderungpflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden.
Kosten:
Die Kosten für die Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dabei kann ein Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Betrag auch für andere Leistungen, wie zum Beispiel die Kurzzeitpflege, genutzt werden kann und somit nicht ausschließlich für die Verhinderungsversorgung zur Verfügung steht.
Insgesamt stellen die ambulanten Verhinderungspflegen eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige dar, die dabei unterstützt werden, auch einmal eine Auszeit zu nehmen oder sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Versorgung des Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit des Angehörigen gewährleistet ist.
Unsere Leistungen in der ambulanten Verhinderungspflege
Bei uns ist die Pflegeberatung einfach, professionell und kostenlos. Wir behandeln die persönlich besprochenen Inhalte zweifelsfrei vertraulich.
Wir Beraten Sie hier ausgiebig zu den folgenden Punkten
- Die Kosten für eine Verhinderungspflege werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen.
- geregelt im 11 Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
- Prozente der Zuzahlung geregelt nach SGB XI § 39
- die gesetzliche Grundlage für die Belastungsgrenze wird nach § 55 Absatz 6 SGB XI geregelt.
Deshalb Intermed als Pflegedienst in Hamburg
- Unsere Beratung ist kompetent, sicher & kostenlos für Sie.
- Wir sind die Ansprechpartner für Sie und Ihre Angehörigen bei allen Fragen zur Pflege.
- Unsere Beratung ist individuell und praxisnah zu Ihrer Situation.
- Unser Team unterstützt oder übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und Pflegekassen.
- Unsere Berater*innen sind hochqualifizierte Pflegefachkräfte*innen mit langjähriger Erfahrung aus der ambulanten Pflege.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam eine passende Pflegelösung für Sie zu finden.
Medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Verhinderungspflege
Intermed Pflegedienst in Hamburg kann bei der Durchführung der ambulanten Verhinderungspflege helfen und eine professionelle Pflegekraft zur Verfügung stellen, die diese Leistungen erbringt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Leistungen der medizinischen Versorgung im Rahmen der vorübergehende Versorgung pflegebedürftiger Menschen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Umfang der medizinischen Versorgung hängt von den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und den Leistungen ab, die im Einzelfall von der Pflegeversicherung genehmigt werden. Der Pflegedienst kann auch bei der Beantragung der Leistungen bei der Pflegekasse helfen und beraten, welche Leistungen darüber hinaus benötigt werden.
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die dazu beiträgt, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie zeitweise verhindert sind, die Pflege ihres Angehörigen zu übernehmen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über alle Leistungen, die im Rahmen der Ersatzpflege.
Übersicht der Leistungen in der Verhinderungspflege:
- Ambulante Verhinderungspflege: Eine professionelle Pflegekraft wird für den Zeitraum der Verhinderung eingesetzt, um die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.
- Kurzzeitpflege: Eine stationäre Pflegeleistung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen, wenn eine vorübergehende Unterbringung des Pflegebedürftigen erforderlich ist.
- Tagespflege: Betreuung des Pflegebedürftigen tagsüber in einer speziellen Einrichtung, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.
- Nachtpflege: Betreuung des Pflegebedürftigen während der Nachtstunden, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.
- Verhinderungspflege durch nahestehende Personen: Wenn eine professionelle Pflegekraft nicht verfügbar ist, können auch nahestehende Personen, wie zum Beispiel Freunde oder Verwandte, die Versorgung des Pflegebedürftigen übernehmen und hierfür eine finanzielle Unterstützung erhalten.
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Dieser kann für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden, wie zum Beispiel die Verhinderungspflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
- Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung ist ein wichtiger Aspekt der Verhinderungspflege und umfasst unter anderem die medizinische Versorgung durch Haus- oder Fachärzte, Medikamentengabe, Wundversorgung, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Palliativpflege.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Die Verhinderungspflege umfasst auch die hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen oder Wäschepflege.
- Alltagsbegleitung: Eine Alltagsbegleitung kann im Rahmen der Verhinderungsversorgung angeboten werden, um dem Pflegebedürftigen Gesellschaft zu leisten, gemeinsame Aktivitäten durchzuführen oder Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags zu geben.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Betreuungs- und Entlastungsleistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege angeboten werden, um dem Pflegebedürftigen Gesellschaft zu leisten, gemeinsame Aktivitäten durchzuführen oder Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags zu gebe
Intermed Pflegedienst Hamburg Ihre zuverlässige Hilfe in der ambulanten Pflege
Über die ambulante Pflege hinaus stellen wir auch umfangreiche Informations- und Beratungsdienste zur Verfügung. Unsere Priorität liegt darauf, alle Fragen ausführlich zu klären und individuelle Lösungsansätze zu entwickeln. Wir stehen Ihnen ebenfalls zur Seite, wenn es um Fragen zur Finanzierung geht, und unterstützen Sie aktiv beim Beantragen von Leistungen bei Ihrer Pflegekasse. Zusätzlich bieten wir auch die ambulante Verhinderungspflege an, um sicherzustellen, dass Ihre pflegebedürftige Person bestmöglich versorgt ist, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend abwesend ist.
Häufige Fragen und Antworten
zur ambulanten Verhinderungspflege in Hamburg
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Es entstehen keine Kosten für Sie, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wirkt die Pflegeversicherung und übernimmt die Kosten der Pflegeber
Es entstehen keine Kosten für Sie. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wirkt die Pflegeversicherung und übernimmt die Kosten der Pflegeberatung. Wir von Intermed Pflegedienst Hamburg rechnen den Betrag direkt mit der Pflegeversicherung ab, so entsteht kein Aufwand für Sie. Die Kosten mindern auch nicht Ihre Pflegesachleistungen bzw. Ihr Pflegegeld, da die Pflegeversicherung gesondert zahlt.
atung. Wir von Intermed Pflegedienst Hamburg rechnen den Betrag direkt mit der Pflegeversicherung ab, so entstehen keine Kosten für Sie. Die Kosten mindern auch nicht Ihre Pflegesachleistungen bzw. Ihr Pflegegeld, da die Pflegeversicherung gesondert zahlt.
Eine Pflegeberatung ist nach §37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig durchgeführt, wenn eine pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Den Dienst einer Pflegeberatung erbringen zB Pflegedienste wie Intermed Pflegedienst GmbH.
Die Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 können zusätzlich bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben und die Pflege vorübergehend nicht leisten können oder möchten.
Der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 können zusätzlich bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege eingesetzt werden. |
Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, um genügend Zeit für die Organisation der Ersatzpflegekraft zu haben. Auch eine Beratung durch einen Pflegestützpunkt kann hilfreich sein.
Ambulante Pflege in Hamburgs Bezirken:
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