ambulante Intensivpflege nach SGB V in Hamburg

Hamburg 12.04.2023

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz und der neue Paragraf § 37c SGB V

In der häuslichen Intensivpflege, auch Beatmungspflege oder außerklinische Intensivpflege (AKI) genannt, erhalten schwerst kranke Menschen eine umfassende Behandlungspflege. Es wird erklärt, wie die Verordnung der 24-Stunden-Pflege erfolgt und welche bedeutenden Neuheiten es in diesem Bereich geben wird.

Was ist ambulante Intensivpflege?

Konkret heißt es im fünften Sozialgesetzbuch unter § 37c Abs. 1 SGB V:

Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruchauf außerklinische Intensivpflege. Ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege liegt vor, wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich ist.“

Die außerklinische Intensivpflege kommt für folgende Krankheiten in Betracht:

Laut Aussage von Prof. Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), befinden sich in Deutschland viele tausend Menschen in außerklinischer Intensivpflege, wobei die meisten davon beatmet werden. Allein im Jahr 2019 gab es laut den Statistiken der Krankenkassen über 22.000 Fälle von außerklinischer Intensivpflege. Verschiedene Krankheitsbilder erfordern oft eine Intensivpflege, wie beispielsweise 

  • hohe Querschnittslähmungen, 
  • Tumorerkrankungen, 
  • schwere Lungenerkrankungen wie COPD, 
  • Long Covid, 
  • neurologische Erkrankungen, 
  • Schädel-Hirn-Traumata (SHT), 
  • ALS und MS, je nach Grad der Krankheit. 

Es ist entscheidend, dass die Intensivpflege sehr individuell und bedarfsgerecht durchgeführt wird. Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, betont die Vielfältigkeit der Patientengruppe und ihrer Lebens- und Betreuungssituation. Es gibt Patienten, die in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind und auf Beatmung angewiesen sind, andere hingegen nicht. Kinder und Jugendliche mit angeborenen oder fortschreitenden Erkrankungen können mit Unterstützung ihrer Angehörigen ein selbstbestimmtes Leben führen. Es gibt Erwachsene, die nur vorübergehend Leistungen der außerklinischen Intensivpflege benötigen, beispielsweise nach einem Unfall oder Schlaganfall. Und es gibt Menschen, die aufgrund ihrer Grunderkrankung regelmäßig in lebensbedrohliche Krisen geraten.

Neues Gesetz und neue Richtlinie

Die Außerklinische Intensivpflege wird in Deutschland durch die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) geregelt, die der G-BA im März 2022 verabschiedet hat. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Anforderungen der AKI-RL erfüllt sein, um die außerklinische Intensivpflege durchzuführen. Dazu gehören auch pflegerische, technische und bauliche Anforderungen an die Wohneinheiten, in denen beatmungspflichtige Patienten betreut werden. Die neue Regelung soll nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch fragwürdige Geschäftspraktiken von Beatmungs-WGs verhindern, bei denen es oft nur um Profitmaximierung ging.

Übergangsregelung bis Ende 2022

Bis zum Start der neuen Vorgaben zur außerklinischen Intensivpflege und dem damit einhergehenden Leistungsanspruch gelten weiterhin die bisherigen Verordnungsmöglichkeiten. Die maßgebliche Richtlinie hierfür ist die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL). Verordnungen, die bis zum 31. Oktober 2023 nach den Regelungen der HKP-RL ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Ab 2023 müssen jedoch Verordnungsscheine speziell für die außerklinische Intensivpflege verwendet werden. Ab dem 1. November 2023 sind nur noch die neuen Verordnungen gültig.

Auswertung der neuen Richtlinie

Die Vorgänge sollen evaluiert werden, um zu überprüfen, ob die neuen Regelungen den Zweck erfüllen, den die Krankenkassen und der Gesetzgeber vorgesehen haben. Gemäß § 37c Absatz 6 des deutschen Sozialgesetzbuchs V soll “der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis Ende 2026 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Umsetzung des Anspruchs auf außerklinische Intensivpflege vorlegen”. Der Bericht soll unter anderem enthalten, wie sich die Anzahl der Fälle in den kommenden Jahren entwickeln wird, wie lange die Leistungen dauern oder wo die außerklinische Intensivpflege hauptsächlich genutzt wird.

Hausnotruf-Vergleich

Nur ein Knopfdruck: Sicherheit & Wohlbefinden zu Hause

24-Stunden-Pflege

Nützliche Tipps: Ambulante Pflege rund um die Uhr

Anforderungen an die Pflegekräfte und deren Aufgaben

Gemäß §1 der AKI-RL sind Pflegefachkräfte mit besonderer Qualifikation für die Versorgung von Personen mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege geeignet. Laut der Richtlinie gehört es zu ihren Aufgaben, eine permanente Interventionsbereitschaft, Anwesenheit und Leistungserbringung über den gesamten Versorgungszeitraum zur Erbringung der medizinischen Behandlungspflege sicherzustellen. Diese umfasst unter anderem 

  • die Überwachung des Gesundheitszustands, 
  • das Trachealkanülen- und Sekretmanagement, 
  • die Bedienung von Beatmungsgeräten, 
  • die Arbeit mit Absauggeräten,
  • sowie die Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen. 

Jede beteiligte Leistungserbringerin oder jeder beteiligte Leistungserbringer ist verpflichtet, Veränderungen in der Pflegesituation dem verantwortlichen Arzt mitzuteilen. Wenn Anzeichen auf ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial hindeuten, informiert der Leistungserbringer die verordnende Vertragsärztin oder den verordnenden Vertragsarzt unverzüglich (§12 Abs. 5 AKI-RL). Zusätzlich sind die Pflegefachkräfte befugt, im Falle einer häuslichen Intensivpflege eigenständig geeignete Hilfsmittel zu empfehlen. Eine solche Empfehlung kann anstelle einer ärztlichen Verordnung gelten.

 

UNSERE PARTNER

Previous slide
Next slide
Werde ein teil von Intermed
Newsletter

Holen Sie sich die neuesten Informationen aus der Pflegebranche und erfahren Sie, wie unser Pflegedienst Ihnen und Ihren Angehörigen helfen kann

2023 © Intermed Pflegedienst